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GESCHICHTE DER ZEITARBEIT

„Verdammt noch mal, auch das noch“, mögen sich die amerikanischen Anwälte Elmer L. Winter und Aaron Scheinfeld gedacht haben, als sie 1948 vergeblich versucht hatten, qualifizierten Ersatz für eine erkrankte Sekretärin zu bekommen.

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ARBEITSVERHÄLTNIS

Wie stellt sich ein Zeitarbeitsverhältnis dar? Das iGZ-Mittelstandsbarometer erhebt quartalsweise bei den Zeitarbeitsunternehmen, die dem iGZ angeschlossen sind, Daten und Fakten zu deren Mitarbeitern und der Branche insgesamt.

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ENTLOHNUNG

In Deutschland gibt es die Tarifautonomie. Diese besagt, dass zuständig für die Gestaltung des Arbeitsverhältnisses einschließlich der Bezahlung die sogenannten Tarifvertragsparteien sind – also die Vertretungen der Arbeitnehmer (Gewerkschaften) und der Arbeitgeber (Arbeitgeberverbände).

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FUNKTIONSWEISE

Zeitarbeit funktioniert in einem sogenannten Dreiecksverhältnis. 

Eckpunkte in diesem Dreiecksverhältnis sind
1. der Zeitarbeitnehmer
2. der Zeitarbeitgeber
3. der Einsatzbetrieb (auch: Kundenbetrieb)

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WIRTSCHAFTLICHE BEDEUTUNG

Zeitarbeit nimmt wichtige Funktionen für die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt wahr. Wieso greifen Unternehmen auf Zeitarbeit zurück?

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RECHTSGRUNDLAGEN

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt die Überlassung von Arbeitnehmern durch Arbeitgeber (Unternehmen) „im Rahmen ihrer Wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung“ (§1, Abs. 1 AÜG) – also die Zeitarbeit. Es legt unter anderem folgende Grundsätze fest: 

Erlaubnispflicht (§1-§3, §4-§5): Zeitarbeitsunternehmen benötigen eine sog. „Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis“, die zunächst befristet wird und nach drei Jahren schließlich unbefristet erteilt werden kann.

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