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ENTLOHNUNG

In Deutschland gibt es die Tarifautonomie. Diese besagt, dass zuständig für die Gestaltung des Arbeitsverhältnisses einschließlich der Bezahlung die sogenannten Tarifvertragsparteien sind – also die Vertretungen der Arbeitnehmer (Gewerkschaften) und der Arbeitgeber (Arbeitgeberverbände).

In Tarifverträgen regeln diese die Rahmenbedingungen der Arbeit und auch Entgeltsteigerungen. Für Zeitarbeitnehmer in Deutschland gilt: Sie müssen grundsätzlich – auch in der Entlohnung – so behandelt werden, wie der vergleichbare Mitarbeiter im Einsatzbetrieb. Es sei denn, es kommt ein Tarifvertrag für die Zeitarbeit zur Anwendung. Eine solche tarifliche Regelung bildet aktuell die Grundlage für fast alle Zeitarbeitsverhältnisse, die es in Deutschland gibt. Eine so hohe Tarifbindung wie in der Zeitarbeit gibt es in keiner anderen Branche in Deutschland.

Mindestlohn

Der Zeitarbeitsgrundlohn ist als Branchen-Mindestlohn allgemeinverbindlich, auch für Zeitarbeitnehmer, die aus dem Ausland nach Deutschland überlassen werden. So wird hier effektiv Lohndumping ausgeschlossen.

Aktuell ist folgende Bezahlung – als tarifliche Untergrenze – für die Zeitarbeit in Deutschland vorgesehen:

Tariftabelle West

   

Tariftabelle Ost

 

Branchenzuschläge

Es gibt Branchen, in denen gibt es spürbare Unterschiede in der Entlohnung zwischen Mitarbeitern der Zeitarbeit und der sogenannten „Stammbelegschaft“ im Einsatzbetrieb. Für diese Branchen sind Branchenzuschlagstarife vereinbart worden. Je länger der Einsatz dauert, desto höher sind die Branchenzuschläge. Sie nähern sich in fünf Schritten und binnen neun Monaten an das Entgeltniveau im Einsatzbetrieb an und schließen so die „Tariflücke“:

Für folgende Branchen wurden Branchenzuschläge vereinbart. Ebenfalls abgebildet sind hier die höchsten Stufenwerte:

Tarifwerk

Im iGZ-DGB-Tarifwerk sind neben der Bezahlung auch viele andere Fragen rund um das Arbeitsverhältnis geregelt. In der Tarifhauptbroschüre sind der Entgeltrahmentarifvertrag, der Entgelttarifvertrag, der Manteltarifvertrag und der Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung zusammengefasst.

 

Quelle: iGZ